Gewerbean- ab- und Ummeldung

 

Als selbständiger Gewerbetreibender sind Sie verpflichtet,

- den Beginn der Tätigkeit (Gewerbeanmeldung)
- die Verlegung des Betriebes (Gewerbeummeldung)
- die Veränderung oder Erweiterung der Tätigkeit (Gewerbeummeldung)
- die Aufgabe des Betriebes (Gewerbeabmeldung)

beim Gewerbeamt anzuzeigen.

Gebühr:  
Anmeldung                    25.- €
Um- und Abmeldung       20.- €