Fischereischein
Jugendfischereischein
Für Jugendliche die das 10. nicht aber das 18. Lebensjahr vollendet haben ohne vorheriges Ablegen der Fischerprüfung. Dieser berechtigt allerdings zur Ausübung des Fischfangs nur in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers.
Gebühr: 5.- €
Fischereiabgabe: 2,50 € pro angefangenes Jahr
Fischereischein für 5 Jahre
Gültigkeit beträgt 5 Jahre und muss danach wieder verlängert werden.
Gebühr: 35.- €
Fischereiabgabe: 40.- €
Fischereischein auf Lebenszeit
ab dem 14. Lebensjahr
Ablegung der Fischerprüfung
unbeschränkte Geltungsdauer – auf Lebenszeit
Gebühr: 35.- €
Fischereiabgabe: je nach Lebensalter
14 – 22 Jahre 300.- €
23 – 27 Jahre 288.- €
28 – 32 Jahre 256.- €
33 – 37 Jahre 224.- €
38 – 42 Jahre 192.- €
43 – 47 Jahre 160.- €
48 – 52 Jahre 128.- €
53 – 57 Jahre 96.- €
58 – 62 Jahre 64.- €
ab 63 Jahre 32.- €